
Mit Eintritt in die 3. Stufe der EWWU 1999 ist die Zuständigkeit für die Währungspolitik von den Euroländern auf die Gemeinschaftsebene übergegangen. Es handelt sich dabei um ausschl. Zuständigkeit der EU. Dabei haben die Verträge von Maastricht bzw. Amsterdam die Zuständigkeiten im Bereich der Währungspolitik im Wesentlichen zwischen ES.....
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